Skip to content
Ärger mit dem Tesla? Wir kämpfen für Sie!
Akkuprobleme? Batterie defekt? Assistenzsysteme unzuverlässig? Mängel schon bei Auslieferung? Software problematisch?
Modell S, 3, X, Y? So "sexy" wie sie laut Elon Musk sein sollen, sind sie leider oft gar nicht, sondern zeigen ärgerliche Mängel. Damit kennen wir uns aus und helfen Ihnen!
Anwaltskanzlei Lenné - Ihre Rechtsanwälte für Schadensersatz, Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt bei Mängeln an Fahrzeugen
11%
Können wir Ihnen helfen?
Button klicken und sofort Auskunft bekommen
Wie läuft die Abwicklung mit uns?
Rufen Sie uns unter 0214 9098400 an, wenn Sie Ärger mit Ihrem Fahrzeug haben. Montag bis Freitag von 7°° Uhr bis 19°° Uhr
Was Ihnen zusteht? Wie Ihre Chancen sind? Ermitteln wir für Sie!
Was steht Ihnen zu? Welcher Weg verspricht die besten Chancen? Wir finden es heraus und besprechen mit Ihnen die optimale Strategie zur Wahrung Ihrer Rechte und für mehr Freude am Fahrzeug.
Abwicklung mit Händlern, Herstellern und Versicherungen
Keine Lust auf Papierkram und Schriftverkehr? Das übernehmen wir für Sie! Wir halten Sie immer informiert und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.
Das Beste zum Schluß - volle Kostentransparenz
Wir gestalten unser Tätigwerden so, dass Sie jederzeit wissen, welcher Schritt welches Honorar auslöst. Üblicherweise wird unser Tätigwerden von vielen Rechtsschutzversicherungen finanziert.
Über uns
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Rechtsberatung und Prozessführung seit 2007 wenn es um Schadensersatz, Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt bei Mängeln an Fahrzeugen geht.
Von unseren Büros in Leverkusen und München aus sind die Rechtsanwälte unserer Kanzlei deutschlandweit für Sie tätig. Wir kümmern uns um Ihr Problem.

Dominik Fammler
Guido Lenné
Kerstin Messerschmidt
Wir im Fernsehen
Unser Rat ist oft gefragt
Fahrzeugmängel im WDR
Wollen Sie Ihren Autokredit widerrufen? Hat der Diesel- Skandal Ihr Auto wertlos gemacht? Nicht nur für VW Fahrer gibt es eine Chance auf Geld zurück.
Gebrauchtwagengarantie im TV
Rechtsanwalt Guido Lenné und WDR-Moderator Dieter Könnes helfen bei Ärger mit einer Gebrauchtwagengarantie, die es so eigentlich gar nicht mehr geben sollte, oder doch? Ein Etikettenschwindel mit Happy End für die betroffenen Kunden.
Infovideo zu Unfallregulierung
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, muss guter Rat nicht teuer sein. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss Ihnen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl bezahlen. Wir sorgen dafür, daß Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Wir übernehmen das
Unser Team nimmt Ihnen Ihre Sorgen und wickelt Ihren Fall für Sie ab. Damit bekommen Sie sicher und schnellstmöglich alles, was Ihnen zusteht.
Dominik Fammler
Rechtsanwalt
Guido Lenné
Rechtsanwalt
Kerstin Messerschmidt
Rechtsanwältin
Kostenlosen Rückruf anfordern
FAQs / Häufig gestellte Fragen
Je nach Sachlage ergeben sich unterschiedliche Rechte, hier einige Beispiele
Rechte bei Problemen mit Neuwagen

Wenn Ihr Neuwagen Mängel hat, können Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos Nacherfüllung verlangen. In bestimmten Fällen ist auch der Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Kaufpreises möglich.
Rechte bei Problemen mit Gebrauchtfahrzeugen

Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Kaufen Sie als Privatperson von einem Unternehmer, wird die Gewährleistungsfrist in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung aber nicht.
Rechte bei Problemen mit Leasingfahrzeugen

Beim Leasing haben Sie das Fahrzeug nicht gekauft. Eigentümer des Autos ist der Leasinggeber, der in der Regel die Ansprüche aus Sachmängelhaftung an den Leasingnehmer abtritt. Das heißt: Sie können sich bei einem Mangel am Leasingauto wie ein Käufer an den Händler wenden. Dies gilt auch, wenn Sie die Ansprüche vor Gericht geltend machen müssen.
Was ist Sachmangelhaftung?

Sie haben das Recht auf Übergabe eines mangelfreien Autos. Stellen Sie einen Mangel fest, müssen Sie sich an den Verkäufer wenden. Das ist in der Regel Ihr Händler. Aber vor allem beim Kauf eines E-Autos kann es auch der Autohersteller sein, der das E-Auto direkt verkauft hat. So ist es regelmäßig bei einem Tesla.
Die Sachmängelhaftung gibt dem Käufer eines Neufahrzeugs innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Autos das Recht auf Nacherfüllung. Sie können zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (neues Auto) wählen.
Nachbesserung oder Ersatzlieferung?

Zeigt sich ein Mangel am Fahrzeug, müssen Sie den Verkäufer zur kostenlosen Nacherfüllung (d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung) auffordern und eine angemessene Frist setzen.
Für Verträge, die ab dem 2022 abgeschlossen wurden, genügt es, wenn der private Käufer den Händler nachweislich über den Mangel informiert. Der Händler muss diesen dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Macht er das nicht, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wir empfehlen dem Händler eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen.